Wer einen Antrag stellen kann
Die Antragstellung ist offen für Organisationen mit Sitz im In- oder Ausland, unabhängig von Nationalität oder Rechtsform. Voraussetzung ist die anerkannte Gemeinnützigkeit sowie eine klare, nachvollziehbare Projektstruktur.
Das Projekt sollte sich konkret an Kinder oder Jugendliche richten, deren Lebenssituation nachweislich durch Krankheit, Armut, soziale Isolation oder andere Belastungen erschwert ist.
Mehrjährige Vorhaben können zunächst als dreijähriges Pilotprojekt gefördert werden. Eine Fortsetzung ist bei positiver Evaluation möglich. Eine dauerhafte Förderung ist ausgeschlossen.
Antragsverfahren
Schritt 1 – Erstkontakt
Bitte melden Sie sich bei Interesse zunächst formlos per E-Mail oder telefonisch bei uns. Gerne vereinbaren wir ein digitales oder persönliches Erstgespräch.
Schritt 2 – Antragstellung
Wenn Ihr Vorhaben grundsätzlich zur Stiftung passt, senden wir Ihnen unser Antragsformular zu. Ausgefüllte Anträge – auf Deutsch oder Englisch – reichen Sie bitte per E-Mail ein.
Schritte 3 – Rückmeldung
Nach Eingang eines vollständigen Antrags erhalten Sie in der Regel innerhalb von 4–6 Wochen eine Rückmeldung.
















